Der Autor studiert Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und ist Hilfskraft am dortigen kriminalwissenschaftlichen Institut sowie am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Rechtssoziologie von Prof. Dr. Katrin Höffler in Leipzig und an der Juniorprofessur für Kriminologie, Criminal Compliance, Risk Management und Strafrecht von Jun.-Prof. Dr. Lucia Sommerer in Halle (Saale).
Der Beitrag ist aus einer vorbereitenden Leistung im Rahmen eines Seminars zu »Aktuellen Fragen und Problemen des Sexualstrafrechts« (Prof. Dr. Boris Burghardt) hervorgegangen.
2015 wollte der Gesetzgeber empfindliche Lücken des
§ 174 StGB schließen, etwa die sogenannten »Vertretungslehrerfälle
« oder Missbrauch innerhalb moderner Familienkonstellationen.
Wie erfolgreich ihm das gelungen ist, will
dieser Beitrag beleuchten.