Lange war es für Frauen undenkbar, einen juristischen Beruf zu ergreifen. Dies änderte sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Schritt für Schritt. Frauen in den juristischen Berufen blieben jedoch Ausnahmeerscheinungen, was anhand der Werdegänge der Juristinnen Frieda Duensig (1864-1921) und Magdalene Schoch (1897-1987) verdeutlicht wird.