Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Diese »Jahrhundertreform« des Personengesellschaftsrechts trat zum 1. Januar 2024 in Kraft – und hat nicht zuletzt das Beschlussmängelrecht der Personen(Handels)gesellschaft tiefgreifend verändert; dessen nähere Analyse ist Gegenstand dieses Beitrages.