Der Beitrag beleuchtet das Spannungsfeld um die Abgrenzung zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, besonders in Bezug auf »weniger schwerwiegende« Vergehen wie Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, »Schwarzfahren« und Trunkenheitsfahrten. Dabei wird die Notwendigkeit einer kriminalstrafrechtlichen Verfolgung dieser Delikte kritisch hinterfragt und nach klaren Abgrenzungskriterien gesucht, um eine differenzierte Einordnung zu ermöglichen und willkürliche gesetzgeberische Entscheidungen zu vermeiden.