
Die Klausur hat einen mittleren Schwierigkeitsgrad. Die Bearbeitung erfordert neben Kenntnissen im Verwaltungsprozessrecht vor allem Grundkenntnisse im Baurecht. Die Einkleidung der Klausur erfolgt zwar durch die Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer Windenergieanlage. Besondere Kenntnisse im Immissionsschutzrecht sind für die Lösung jedoch nicht erforderlich. Entscheidend ist neben einer sauberen inzidenten Prüfung der baurechtlichen Vorschriften besonders der strukturierte Aufbau sowie eine gelungene Schwerpunktsetzung und argumentative Auseinandersetzung mit den Problemen der Klausur.