
Anita Grandke (geb. 1932) war die bekannteste DDR-Familienrechtlerin, die nach der Wiedervereinigung die ostdeutsche Perspektive in die Reformdiskurse zum gesamtdeutschen Familienrecht eingebracht hat. Ihr Einfluss auf die weitere Entwicklung des Familienrechts wird anhand ihrer Mitarbeit am Fünften Familienbericht von 1994 herausgearbeitet.