
Als Leiterin des Referats »Gleichberechtigung von Mann und Frau« im Bundesministerium der Justiz leistete Maria Hagemeyer wichtige Vorarbeiten für das 1957 verkündete Gleichberechtigungsgesetz. Der Beitrag vergleicht Hagemeyers Forderungen mit dem Gleichberechtigungsgesetz und untersucht zudem ihre Perspektive auf das DDR-Familienrecht.