Dieser Beitrag behandelt die Wissenszurechnung. Hierfür werden zunächst allgemeine Grundsätze, sodann die deutsche und im Anschluss Ansätze einer europäischen Wissenszurechnung dargestellt. Dann sollen diese Grundsätze auf zwei kapitalmarktrechtliche Normen angewendet werden. Hierbei wird ein Unterschied im Umfang der Wissenszurechnung deutlich. Der Beitrag schließt mit Thesen zur allgemeinen Wissenszurechnung und zur kapitalmarktrechtlichen Wissenszurechnung.