Der vorliegende Aufsatz widmet sich der verfassungsrechtlichen Norm des Art. 18 GG im Kontext der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Er untersucht die Wechselwirkungen zwischen dem Grundgesetz und der EMRK und erörtert die Erfolgsaussichten eines Verwirkungsverfahrens nach Art. 18 S. 2 GG. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, welche rechtlichen und praktischen Herausforderungen sich für einen Verwirkungsausspruch des Bundesverfassungsgerichts ergeben, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem späteren Verfahren involviert ist.