Der Beitrag beschäftigt sich mit dem aufkommenden Wettbewerb auf dem Rechtsberatungsmarkt, insoweit sich neben der Anwaltschaft übrige, insbesondere technologisierte Dienstleister anschicken, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es keimt die Frage auf, ob Rechtsanwälte aufgrund der Fortentwicklung des juristischen Angebots zunehmend verdrängt werden als Rechtsdienstleister. Oder ruft diese Entwicklung gar positive Auswirkungen hervor?