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Aufsätze

Bd. 8 Nr. 15 (2025): Göttinger Rechtszeitschrift

Die Objektive Zurechnungslehre beim Unterlassungsdelikt

  • Anna C. Schulz
DOI
https://doi.org/10.55053/2025-8-15-2260
Veröffentlicht
05.01.2026

Abstract

Die Arbeit geht der Frage nach, wann jemandem, der sehenden Auges einen Erfolg geschehen lässt, dieser eingetretene Erfolg zuzurechnen ist – und wann nicht. Untersucht wird dabei vor allem der Umgang von Rechtsprechung und Lehre mit der Unterlassungszurechnung. Der Beitrag ist in vier Kapitel eingeteilt: Die dogmatische Einordnung des Unterlassungsdelikts und der Lehre der objektiven Zurechnung im zweiten Kapitel B, dem darauffolgenden Hauptteil – gegliedert in Erläuterungen zur Unterlassungskausalität und objektiver Zurechnung beim Unterlassungsdelikt – in Kapitel C und zum Schluss dem Fazit in Kapitel D.