Die hier besprochene schuldrechtliche Originalklausur aus dem Grundkurs III im Bürgerlichen Recht behandelt am Beispiel des Werkvertrages (§§ 631 ff. BGB) mehrere Standardprobleme des (allgemeinen sowie besonderen) Leistungsstörungsrechts. Hauptgegenstand der Prüfung ist – neben dem werkvertraglichen Gewährleistungsrecht sowie dem dort geregelten Selbstvornahmerecht aus § 637 BGB – die in Literatur wie Rechtsprechung weiterhin stark umstrittene Frage der Ersatzfähigkeit fiktiver Mängelbeseitigungskosten. Der Beitrag enthält eine Originalbearbeitung, die mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen wurde, nebst Korrekturanmerkungen, die es Studienanfängern ermöglichen sollen, die Kriterien einer Beurteilung im Juristischen Studium zu verstehen und einzuschätzen.