Bei der vorliegenden Fallbearbeitung handelt es sich um die Semesterabschlussklausur des Grundkurses I im Bürgerlichen Recht (Wintersemester 2025/26). Die Aufgabenstellung stammt von den Lehrstühlen Münch (Teil 1 und 2) und Wiebe (Teil 3). Die Klausurlösung von Lia Elena Rieke wurde mit 13 Punkten bewertet. Die Anmerkungen stammen von Mitarbeitern des Lehrstuhls Münch.
Allgemein handelt es sich um eine Klausur, die die wesentlichen Punkte des Vertragsrechts in einem ungewohnten Aufbau berührt. So werden die den Studierenden bekannten Normen der § 985 BGB und § 812 I 1 Alt. 1 BGB abgeprüft und Problematiken des allgemeinen Teils darin »verpackt«. Im Deliktsrechtsteil war saubere Sachverhaltsarbeit und Differenzierung zwischen den verschiedenen Schadensposten gefragt. Durch den ungewohnten Aufbau, der allerdings vor dem Hintergrund der Vorlesungs- und BK-Konzeption keine Überraschung darstellen sollte, handelt es sich um eine Klausur mittleren bis gehobenen Schwierigkeitsgrads. Insbesondere die sichere Beherrschung des Gutachtenstils, aber auch eine gelungene Schwerpunktsetzung waren in Anbetracht des Umfangs der Klausur gefordert.