Welcher verfassungsrechtliche Rahmen ist bei der Beleihung im Bereich der inneren Sicherheit einzuhalten? Dieser Frage soll exemplarisch anhand der Beleihung von privaten Sicherheitsdiensten nachgegangen werden. In diesen erneut kriegerischen Zeiten dient der äußere Notstand als Aufhänger für die Betrachtungen. Abgeschlossen wird mit einem Gesetzentwurf, der potentiell das Sicherheitsgewerberecht reformiert und die erarbeiteten verfassungsrechtlichen Grenzen einhält.