Der Beschluss des BGH v. 22.5.2025 – 4 StR 74/25 unternimmt es, dem Begriff des gefährlichen Werkzeugs aus § 113 II 2 Nr. 1 StGB neue Konturen zu geben. Dies gibt Anlass, sich kritisch mit dieser neuen Linie zu beschäftigen und davon ausgehend – unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 103 II GG – einen Blick auf den Werkzeugbegriff im Rahmen des § 113 II Nr. 1 StGB und im Allgemeinen zu werfen.