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Veröffentlichen

Die GRZ versteht sich als Zeitschrift von Studierenden für Studierende. Sie bietet daher insbesondere Studierenden und Promovierenden die Möglichkeit, eigene juristische Arbeiten zu veröffentlichen. Dafür muss man kein Mitglied der GRZ sein!

Wenn Sie an einer Veröffentlichung eines Beitrags in der GRZ interessiert sind, senden Sie diesen in elektronischer Form an redaktion@g-rz.de. Beachten Sie dazu bitte unseren  Manuskriptrichtlinien sowie die nachstehenden Informationen.

Eine Einreichung ist fortlaufend möglich. 

Sollten Sie noch weitere Fragen bezüglich der Veröffentlichung haben, dann schreiben Sie uns jederzeit an redaktion@g-rz.de. Kontaktieren Sie uns insbesondere, wenn Sie Interesse an einer Veröffentlichung haben, sich über die Eignung Ihres (noch zu schreibenden) Beitrages aber unsicher sind!

Mögliche Beitragsgattungen

Wissenschaftliche Aufsätze: Das Thema des Aufsatzes sollte grundsätzlich einen Bezug zum Pflichtfachstoff des Ersten Staatsexamens haben. Auch davon erfasst sind Abhandlungen, die sich mit den Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Allgemeine Staatslehre etc.) beschäftigten.

Studentische Klausuren oder Hausarbeiten: Die Bewertung sollte in der Regel im guten Bereich liegen. Neben Musterlösungen werden auch sogenannte Anmerkungslösungen veröffentlicht. Bei diesen werden Originallösungen von Klausuren und Hausarbeiten mit Fußnotenhinweisen ergänzt und durch einen erfahrenen Korrektor mit Anmerkungen versehen.

Studien- oder Seminararbeiten: Diese im Rahmen von Seminaren entstandenen Abhandlungen können gekürzt und ggf. überarbeitet als wissenschaftlicher Aufsatz veröffentlicht werden.

Beiträge mit studienrelevantem Bezug: Diese Beiträge erscheinen in der Rubrik "Studium und Didaktik" und können verschiedenste Themen zum Gegenstand haben. Neben Beiträgen mit einem Bezug zur Universität Göttingen, zum Beispiel eine Vorstellung eines konkreten universitären Projektes, sind auch Praktikumsberichte, Vorstellungen von Moot Courts und ähnliches hier veröffentlichungsfähig. 

Begutachtungs- und Veröffentlichungsprozess

Der:die Autor:in wird an das zuständige Ressort vermittelt. Innerhalb des Ressorts wird geprüft, ob sich der Beitrag für eine Veröffentlichung in der GRZ eignet. Es werden gegebenenfalls Änderungs- und/oder Kürzungsvorschläge unterbreitet und inhaltliche Fragen erörtert. Das Ressort fungiert als allgemeiner Ansprechpartner für Fragen rund um die Veröffentlichung. Dabei steht jedem:jeder Autor:in ein persönlicher Ansprechpartner aus dem Ressort zur Seite.

Ist der Beitrag inhaltlich fertig gestellt, wird er vereinsintern umfassend lektoriert. Eine gegebenenfalls erforderliche Überarbeitung findet anschließend in enger Zusammenarbeit zwischen Autor und Ressort statt. Inhaltlich werden dabei keine Vorgaben gemacht, es wird jedoch darauf geachtet, dass der Beitrag allgemeinen wissenschaftlichen Standards entspricht.

Der Beitrag wird daraufhin anonymisiert einem Mitglied des wissenschaftlichen Beirats zugeleitet. Dieses spricht mit Blick auf die wissenschaftliche Qualität des Beitrags eine Empfehlung über die Annahme oder Nichtannahme aus.

Beschließt das zuständige Ressort anschließend die Annahme des Beitrags, wird mit dem:der Autor:in ein Publikationsvertrag geschlossen. Der Satz und die Formatierung erfolgt vereinsintern, bevor der Beitrag nach einer letzten Abnahme durch den:die Autor:in veröffentlicht wird. Wir bemühen uns dabei um eine zeitnahe Veröffentlichung, können diese aber nicht garantieren. In jedem Fall halten wir Rücksprache über den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Geschlechtergerechte Sprache

Die GRZ ist offen für die Verwendung geschlechtergerechte Sprache, stellt ihre Verwendung in die Entscheidung der Autor:innen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden.