Issue 9(1), 2026
DOI: 10.64081/mvmnts-9.1-2711
© Verein zur Förderung der kritischen Migrations- und Grenzregimeforschung e.V., Göttingen

Rettung als Ausdruck kultureller Selbstaufgabe?

Zivile Seenotrettung als Feindbild der extremen Rechten

Laila Riedmiller

Abstract

In critical reference to Carl Schmitt’s works, the paper puts forth a theoretical framework for understanding rhetorical strategies used by the German-speaking far right in their opposition to civil sea rescue. I argue that the far right constructs different categories of enmity. While an imagined external enemy is characterized in racist terms, the putative internal enemy is framed in anti-Semitic terms. Differentiating between different logics of enemy construction helps me to unpack the simultaneity of seemingly conflicting enmities. I show how civil search and rescue NGOs are construed as an internal enemy to the survival and the supposed future of an ethnically homogenous collective. This enables the far right to mobilize its own illiberal interpretations of democracy and European identity. In confrontation with actors in favor of civil SAR, the far right propagates the co-operation of different European nation-states. The opposition to civil sea rescue demonstrates how national and European identity are linked and how the fight against an alleged invasion of ›foreigners‹ is framed as a defense of democracy.

Keywords

Anti-Semitism, Racism, Europe, Political Theory, Civil Sea Rescue

Die zivile Seenotrettung (ZSNR) ist eine zentrale humanitäre und je nach konkreter Organisation politische nichtstaatliche Akteurin im Kontext des europäischen Grenzregimes (Cuttitta 2018). Als solche ist sie regelmäßig extrem rechten Anfeindungen ausgesetzt. Dabei beinhaltet die extrem rechte Agitation sowohl rhetorische Verunglimpfungen als auch die aktive Behinderung von Seenotrettung. Ein öffentlichkeitswirksames Beispiel stellt die von den ›Identitären‹1 im Jahr 2017 initiierte Kampagne Defend Europe dar. Mit einem gecharterten Schiff sollten auf dem Mittelmeer humanitäre Aktionen von Seenotrettungs-NGOs gestört werden (Cusumano 2022; Speit 2017). Zwar scheiterten die Aktivisten2, da sie nach Manövrierunfähigkeit selbst auf Hilfe angewiesen waren und eine internationale Crew beschäftigt hatten, aus deren Reihen mehrere Personen bei Ankunft in Europa selbst Asylanträge stellten (Cusumano 2022; Sander 2017). Die mediale Aufmerksamkeit ermöglichte ihnen aber eine Verbreitung ihrer Ideologie (Cusumano 2022: 495). Zudem verdeutlichte die Aktion den transnationalen Vernetzungsgrad extrem rechter Akteure (Keşkekci/Nissen 2023). Im vorliegenden Beitrag werden Erkenntnisse der Antisemitismus- und Rechtsextremismusforschung mit einer ideengeschichtlichen Perspektive verknüpft. Eine politiktheoretische Reflexion zeigt, dass die extrem rechte Agitation gegen ZSNR der Konstruktion sowohl einer nationalen Identität als auch einer europäischen Zugehörigkeit dient und sich dafür unterschiedlicher Feindbilder bedient. Um diese Feindbilder und deren Zusammenhänge zu entschlüsseln, entwickle ich auf Basis der Verbindungslinien zwischen den Feindkonzeptionen des antiliberalen Vordenkers der extremen Rechten, Carl Schmitt, und der gegenwärtigen extremen Rechten einen konzeptuellen Rahmen. Ich argumentiere, dass es nicht ausreicht, die Agitation gegen ZSNR aus einer rassismuskritischen Perspektive zu betrachten, weil neben Rassismus auch antisemitische Logiken, insbesondere die Behauptung eines abstrakten Feindes, inhärenter Teil extrem rechten Denkens sind. Gerade die Verbindung von Rassismus und Antisemitismus als Ausdruck unterschiedlicher Feindbilder ermöglicht einen transnationalen Zusammenschluss nationalistischer Akteure. Durch die Verbindung eines kulturrassistischen ›Ethnopluralismus‹ mit einem mitunter offen, deutlich häufiger codiert (Volkov 1978) geäußerten antisemitischen, verschwörungsideologischen Weltbild wird die Anrufung eines bedrohten europäischen ›Erbes‹ möglich, indem zugleich nationale Homogenität und Eigenständigkeit behauptet werden. Diese Doppelstruktur wird gerade in extrem rechten Angriffen auf ZSNR deutlich: Akteuren der ZSNR wird eine Intention zur Abschaffung der eigenen Identität und des eigenen Volks unterstellt und als »Nationalmasochismus« (Lichtmesz/Ley 2018) diffamiert. Die daraus abgeleitete existenzielle Bedrohung wirkt handlungsmotivierend und -legitimierend, da verbale und physische Angriffe auf die ZSNR als notwendiger Widerstand erscheinen (so bspw. Ley 2015). Die im Kampf gegen die ZSNR formulierten Vorstellungen von Demokratie und Zugehörigkeit schließen an gesamtgesellschaftliche Aushandlungsprozesse um diese Vorstellungen an.

Ausgehend von Ansätzen der Politischen Theorie und Ideengeschichte analysiert der Beitrag schriftliche Quellen der extremen Rechten mittels eines hermeneutisch-interpretativen Zugangs. Das Material entnehme ich Publikationen aus dem Umfeld des ehemaligen Instituts für Staatspolitik (IfS)3, bei dem es sich um einen zentralen Thinktank der deutschsprachigen extremen Rechten handelt. Ausgewählt wurden Buchpublikationen aus dem Antaios Verlag sowie in der mit dem IfS verbundenen Zeitschrift Sezession veröffentlichte Beiträge und Blogposts, die sich mit ZSNR und Migration auseinandersetzen. Da es sich bei der extremen Rechten um eine heterogene Gruppierung handelt, werden sowohl jüngere Vertreter der ›Identitären‹ als auch ältere Autor*innen der sogenannten ›Neuen Rechten‹ berücksichtigt.4 Durch den Fokus auf die deutschsprachige extreme Rechte soll ein spezifischer nationaler bzw. völkisch-nationalistischer Diskurs in einem europäischen Staat beleuchtet werden, in dem zivile Seenotrettung sowie die Agitation gegen diese einen Teil öffentlicher Debatten bilden. Der deutschsprachige Diskurs prägt gesamteuropäische Debatten um ZSNR, da v.a. die deutschsprachigen ›Identitären‹ das Verschwörungsnarrativ eines angeblichen ›Großen Austauschs‹ popularisierten (Riedmiller 2023). Anhand ausgewählter Texte ›Neurechter‹ und ›Identitärer‹ zum Thema ZSNR zeige ich, dass die Konstruktion des abstrakten, inneren Feindes zentraler Bestandteil der Strategien und Politiken der gegenwärtigen extremen Rechten ist und aufgrund ihrer spezifischen Logik ergänzend zur Konstruktion eines externen, konkreten Feindes analysiert werden muss: Historisch betrachtet war der abstrakte, innere Feind par excellence das Judentum (Poliakov 1988; Salzborn 2010). Im aktuellen extrem rechten Diskurs zur ZSNR werden Aktivist*innen der ZSNR analog dazu ebenfalls als innere Feinde konstruiert. Die dahinterstehende Logik ist anschlussfähig an antisemitische Narrative und kippt regelmäßig in offenen Antisemitismus um. Daher plädiere ich für eine stärkere Einbeziehung der Erkenntnisse der Antisemitismusforschung, um abstrakte extrem rechte Feindkonzeptionen beschreiben zu können. Zunächst stelle ich zentrale Elemente des modernen Antisemitismus vor, um anschließend die Interdependenz von Antisemitismus und Rassismus aufzuzeigen. Diese wird am Beispiel der Feindbilder Migration und ZSNR anhand ausgewählter Textpassagen verdeutlicht. Dabei zeige ich, dass die ZSNR als Feind im Inneren und Äußeren positioniert wird, was wiederum eine extrem rechte transnationale Identitätskonstruktion ermöglicht – denn in dieser Logik erfordert ein die Nationen bedrohender Feind den gemeinsamen Widerstand aller ›wahren europäischen Völker‹, will man den drohenden Bevölkerungsaustausch verhindern.

Antisemitismus als Chiffre – Eine verschwörungsideologische Ablehnung der ›Moderne‹

Antisemitismus und Rassismus ähneln sich in vielen Punkten. Eine Subsumtion des Antisemitismus unter den Begriff des Rassismus übergeht aber zentrale Unterschiede (Schwarz-Friesel/Friesel 2012; Weiß 2017: 227). Es ist gerade die narrative Verschränkung rassistischer und antisemitischer Feindbildkonstruktionen, die von der extremen Rechten mit dem Ziel einer gesellschaftlichen Breitenwirkung strategisch eingesetzt wird (Riedmiller 2023; Weiß 2017: 20, 25ff.). Trotzdem wird Antisemitismus in der Erforschung extrem rechter Narrative häufig übergangen bzw. nicht erkannt. Richtigerweise wird etwa antimuslimischer Rassismus in der Erforschung extrem rechter Feindkonzeptionen betont (Dietze 2019; Farris 2021; Hark/Villa 2015). Selbst bei der Auseinandersetzung mit eindeutig verschwörungsideologischen Behauptungen wie der eines angeblichen Bevölkerungsaustauschs bleibt die Spezifik des Antisemitismus aber unterbeleuchtet.5 Eine Engführung extrem rechter Feindbilder auf Rassismus und Islamfeindlichkeit, oder Gleichsetzung moderner Islamfeindschaft mit Antisemitismus (bspw. Balibar 2002), übersieht die Vielschichtigkeit extrem rechter Feindbilder. So unterscheidet sich Antisemitismus gerade durch die verschwörungsideologische Dimension und die Imagination einer übermächtigen, alles kontrollierenden Feindgruppe (Adorno 2024: 16; Butter 2018: 164ff.) von rassistischen Feindkonstruktionen, die eine Selbstüberhöhung und Abwertung des Feindes beinhalten (Zick 2021: 145ff.). Eine übermächtige Einflussnahme auf Migrationsbewegungen wird auch der ZSNR unterstellt, die durch die Rettung in Seenot geratener Flüchtender als eine mit mächtigen Strippenzieher*innen verbundene Schlepperbande imaginiert wird (u.a. Kaupert 2017a; Sellner 2021a; Sommerfeld 2019). Um die hier betonte Relevanz der Antisemitismusforschung für eine Auseinandersetzung mit rechten Verschwörungsnarrativen um die ZSNR zu beleuchten, sollen zur Veranschaulichung der Spezifik des Antisemitismus zunächst zentrale Erkenntnisse der Antisemitismusforschung dargestellt werden.

Historisch lässt sich der moderne Antisemitismus bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen (Longerich 2021). Antisemitismus und die Behauptung, nicht per se gegen Jüd*innen zu sein, bedingen einander bereits seit der Entstehung des Antisemitismusbegriffs.6 Während der explizite Angriff auf Jüd*innen in einer rechtsstaatlich orientierten Gesellschaft auf Ablehnung stieß, suggerierte die Referenz auf ›Semiten‹ (pseudowissenschaftliche) Seriosität und Fundierung. Zugleich wurde so ein Ressentiment verwissenschaftlicht, das nicht auf Hass gegen reale Jüd*innen beschränkt ist, sondern diese zum Symbol macht (Volkov 1978: 38f.). Dieser Symbolcharakter ist bis heute zentral: 1982 verwies Moishe Postone auf die Besonderheiten des Antisemitismus: Zwar beinhalte auch Rassismus Machtzuschreibungen, doch werde die den als heimat- und wurzellos imaginierten Jüd*innen zugeschriebene Macht als schwer greifbar und dadurch besonders bedrohlich und akut gefährlich verstanden (Postone 1982: 15). Antisemitismus strebt als Form der Welterklärung ›Natürlichkeit‹, Eindeutigkeit und Konkretheit an, während ›Künstlichkeit‹ und Abstraktheit existenziell bedrohlich scheinen (ebd.: 19ff.). Für Postone zeigt sich die Ablehnung des Abstrakten exemplarisch in einer verkürzten Kapitalismuskritik: »Die Juden wurden nicht bloß als Repräsentanten des Kapitals angesehen […], sie wurden vielmehr zu Personifikationen […]. Die Überwindung des Kapitalismus und seiner negativen Auswirkungen wurde mit der Überwindung der Juden gleichgesetzt.« (ebd.: 22; Herv. i.O.) Dieser Logik entspricht die Unterteilung in ›raffendes‹ und ›schaffendes‹ Kapital (Lange 2010: 42). Die unterstellte Abstraktheit und Künstlichkeit machen das Feindbild breit anschlussfähig: In der antisemitischen Weltanschauung vereinen sich antimoderne, antiliberale, antidemokratische, antifeministische und antiemanzipatorische Ressentiments (Volkov 1978: 31ff.). Antisemitismus äußert sich also aufgrund der insbesondere mit der Shoah verbundenen Taubuisierung offener Judenfeindschaft häufig chiffriert und codiert (Adorno 2024: 12). Es bestehen starke Überschneidungen zwischen Antisemitismus und Verschwörungsdenken, etwa wenn auf finstere und finanzstarke Mächte verwiesen wird, die angeblich die Geschicke der Welt leiten, geheime Agenden verfolgen und zu diesem Zweck auch als innere Feinde die Eigengruppe infiltrieren (Butter 2018: 30ff.). Hier zeigt sich bereits ein Zusammenhang zur ZSNR, deren Akteur*innen dem extrem rechten Vorwurf zufolge aus der völkischen Eigengruppe heraus zu deren Vernichtung beitragen (so bspw. Lichtmesz/Ley 2018). Die inhaltliche Nähe zwischen unterstellter jüdischer Macht und dem Glauben an eine internationale Verschwörung beschrieb Theodor W. Adorno als »Gerücht über die Juden« (2021: 125). Codes und Chiffren wie der Verweis auf heimliche Strippenzieher*innen umgehen die explizite Benennung von Jüd*innen und ermöglichen eine (oberflächliche) Entkräftung des Antisemitismusvorwurfs (Butter 2018: 164ff.; Salzborn 2019: 41f.). Gleiches gilt für den eng mit Antisemitismus verbundenen Antifeminismus (Stögner 2017), der insbesondere in seiner queer- und transfeindlichen Ausprägung häufig verschwörungsideologischen Mechanismen folgt (Kracher 2021). Während Rassismus die Eigengruppe über Unterdrückung und Verdrängung rassifizierter Menschen aufwertet, positioniert Antisemitismus die Eigengruppe als einer abstrakten, konspirativen Macht ausgeliefert (Postone 1982: 15).7 Das ›Wir‹ befindet sich also mittig zwischen Feinden, wobei der qualitativ unterlegene, aber zahlenmäßig potentiell überlegene rassifizierte Feind eine externe und konkrete Bedrohung darstellt, während der als qualitativ überlegen konstruierte abstrakte Feind die Eigengruppe klandestin infiltriert und intern unterminiert. Das ›Innere‹ des abstrakten Feindes ist nicht nationalstaatlich gedacht, sondern positioniert diesen als wesensfremde Entität innerhalb einer naturalisierten Weltordnung, die er zu zerstören trachte. Gerade diese Überlegenheit eines inneren Feindes, der sich zu tarnen und zu verharmlosen weiß, der im Gegensatz zu rassistisch markierten ›Fremden‹ nicht sofort erkennbar ist und das ›ahnungs- und schutzlose‹ völkische Kollektiv so zu zerstören vermag, macht diesen zur existenziellen Bedrohung. Insbesondere, wer der homogenen Eigengruppe zugerechnet wird und sich freiwillig zum Verrat entscheidet, indem sie*er sich auf die Seite dieses Feindes schlägt, ist demnach zu bekämpfen. Die ZSNR handelt in dieser Vorstellung aktiv gegen kollektive Interessen, während Migrant*innen als passive Verschiebungsmasse objektifiziert werden. Die angebliche Ursache wird gegenüber einer Symptombekämpfung betont; die Strippenzieher*innen und ihre Verbündeten (ZSNR) müssen daran gehindert werden, den unterstellten Volkstod durch die Anwerbung ›Fremder‹ voranzutreiben. Die Idee eines inneren Feindes riskiert allerdings, zu einer zu starken Dichotomie zu führen, wenn darin nicht stetig das Abstrakte und Wurzellose mitgedacht wird, das dem Antisemitismus zu eigen ist. Da gerade diese Wurzellosigkeit und Abstraktheit den Feind sowohl im Inneren als auch über der nationalen Ordnung stehend positionieren, verwende ich nachfolgend den Begriff des abstrakten Feindes.

»Wirkliche« und »absolute« Feindschaft: Zwei Seiten einer extrem rechten Medaille

Die Idee eines abstrakten Feindes ist innerhalb der extremen Rechten nicht neu und wurde von prominenten rechten Figuren intensiv bearbeitet. Da dieser Aufsatz die politiktheoretische Aufarbeitung der Logiken der Konstruktion dieses Feindbildes fokussiert, wird im Folgenden auf Carl Schmitts Arbeiten eingegangen, die paradigmatisch die Differenz zwischen abstrakten und konkreten Feinden formulieren. Seine eigene antiliberale Ausrichtung, Verstrickungen und Komplizenschaft mit extrem rechtem Denken und dem Nationalsozialismus prägen das Denken der sogenannten ›Neuen Rechten‹, für die Schmitt ein zentraler Referenzpunkt ist.8 Die von ihm erarbeiteten Kategorien nutze ich als ideengeschichtlichen Hintergrund, um danach am extrem rechten Feindbild der ZSNR die darin enthaltenen schmittianischen Denkkategorien herauszuarbeiten.

Die extrem rechte Verbindung von Antisemitismus und Rassismus kann über die bereits eingeführte Unterscheidung von innerem und äußerem Feind hinaus ausdifferenziert werden: In der 1963 veröffentlichten Theorie des Partisanen unterscheidet der als ›Kronjurist des Dritten Reiches‹ bekannte Vordenker der zeitgenössischen extremen Rechten, Carl Schmitt9 (2017b: 87–96), zwischen »wirklichem« und »absolutem« Feind. Zwar tut er dies mit Blick auf den Kalten Krieg und die atomare Vernichtungsdrohung, geht aber davon aus, dass sich beide Feindkonzeptionen gegenseitig ausschließen (ebd.: 96) und lehnt die Kategorie des »absoluten« Feindes scheinbar ab (ebd.: 95). Doch zieht sich die Idee eines »absoluten« Feindes in Form antisemitischer Codes durch sein gesamtes Werk, wie Raphael Gross (2016) herausgearbeitet hat. Schmitts Kategorien werden in der konkreten Feindbildkonstruktion der extremen Rechten deutlich, in der unterschiedlichen Gegnern unterschiedliche Rollen zukommen (Weiß 2017: 211ff.). Demnach befindet sich der »wirkliche« Feind als Gegenbild zur Eigengruppe auf Augenhöhe: »Der Feind ist unsere eigene Frage als Gestalt. […] Der Feind steht auf meiner eigenen Ebene. Aus diesem Grunde muß [sic] ich mich mit ihm kämpfend auseinandersetzen, um das eigene Maß, die eigene Grenze, die eigene Gestalt zu gewinnen«, schreibt Schmitt (2017b: 87f.). Für ihn ist dieser Feind konkret fassbar und wesensgleich mit der Eigengruppe, d.h. er hat eine eigene Kultur, Geschichte und regionale Verwurzelung. Er wird unmittelbar bedrohlich, wenn er die Eigengruppe angreift und verlangt doch einen gewissen Respekt, da er – zumindest vordergründig – als gleichrangig zu verstehen ist. Das identitäre Selbstbild der Eigengruppe entsteht in Abgrenzung zu diesem Feind. Die direkte Konfrontation mit diesem Feind folgt Schmitt (ebd.: 92ff.) zufolge bestimmten Regeln und beschränkt sich ohne moralische Abwertung des Gegenübers auf den konkreten Sieg. Dieser Vorstellung entspricht das rassistische Feindbild, das auch dem Feind grundsätzlich ein Territorium, in dem dieser verwurzelt sei, zugesteht. Solange der Feind bleibt, wo er scheinbar hingehört, kann und soll er die eigene Gemeinschaft so gestalten, wie es seinem unterstellten Wesen entspricht (Weiß 2017: 214). Kulturen erscheinen klar abgrenzbar, weshalb gerade die Vermischung von Kulturen zur Gefahr wird. Exemplarisch dafür steht Martin Lichtmeszʼ (2020b) Blick auf Migration, in dem sich essentialistischer Kulturrassismus und Kulturrelativismus verbinden: »Was für einen Sinn hat es, zuerst Millionen Menschen aus einem fremden Kulturkreis einwandern zu lassen und nachher gezielt ihre Werte zu beleidigen, egal, was man selbst von diesen nun halten mag?« Dem Vorwurf des Rassismus wird hier versucht zu entgehen, indem jeder Kultur in ›ihrem‹ Gebiet ein Existenzrecht zugestanden wird. Dieser Feind erfüllt zugleich eine Vorbildfunktion und wird zur Bedrohung, wenn er als erfolgreicher in der Schaffung seiner eigenen Identität und Formulierung eines imperialen Anspruchs verstanden wird als die Eigengruppe. So lässt sich die in Teilen der extremen Rechten formulierte Faszination für ein fundamentalistisches Islamverständnis (mit-)erklären (Salzborn 2020: 94). Auch dieser vermeintlich harmlosere ›Ethnopluralismus‹ ist als Rassismus ohne Rassen oder kultureller Rassismus (Balibar 2022, 29; Hall 2016: 180f.) durch die territoriale Bindung an rassistische Blut- und Boden-Logiken gekoppelt und wertet das ›Fremde‹ als minderwertig ab.

Während der »wirkliche« und konkrete Feind als territorial verwurzelt, im Besitz einer eigenen homogenen Kultur und im direkten Kampf konfrontierbar verstanden wird, beschreibt Schmitt mit der Kategorie des »absoluten« Feindes eine wurzellose, abstrakte und wesensfremde existentielle Bedrohung. Dieser Feind müsse nicht nur bekämpft, sondern vernichtet werden. Zur moralischen Rechtfertigung der Vernichtungsabsicht gegenüber dem »absoluten« Feind werde dieser »als Ganzes für verbrecherisch und unmenschlich […], für einen totalen Unwert« (Schmitt 2017b: 95) erklärt. Die von Schmitt beschriebene entmenschlichende Vernichtungsabsicht ähnelt frappierend der nationalsozialistischen Vernichtung der europäischen Jüd*innen – nicht zufällig wird in der Antisemitismusforschung von Vernichtungsantisemitismus gesprochen (Salzborn 2010: 22).10 Hier nun zeigt sich die Nähe des »absoluten« Feindes zum Bild des Weltfeindes11 Judentum: Das Judentum fungiert im Antisemitismus als ein vom eigenen Kollektiv und den »wirklichen« Feinden zu unterscheidender Dritter, »als Weltfeind der Nationen und der nationalen Ordnung der Welt« (Holz 2011: 200). Da der »absolute« Feind, das abstrakt vorgestellte und entmenschlichte Judentum, im Unterschied zum »wirklichen« Feind weder klaren Heimatort noch Kultur12 hat, hat er auch keine Existenzberechtigung. Verbindet man die beiden hier dargestellten Feindbilder, so lässt sich im extrem rechten Denken die gleichzeitige Ablehnung rassifizierter ›Fremder‹ und antisemitisch konnotierter ›Mächte‹, denen die Zerstörung einer ›natürlichen Ordnung‹ vorgeworfen wird (Globisch 2011: 220), erkennen.

Die ›Schlepper‹, die am Ast sägen, auf dem sie sitzen: Die extrem rechte Deutung der ZSNR als Ausdruck von ›Nationalmasochismus‹

Übertragen auf das hier behandelte Feindbild der ZSNR lässt sich zeigen, dass diese für die angebliche Zerstörung der ›eigenen‹ Kultur verantwortlich gemacht wird, da sie ›fremde‹ Menschen ins ›eigene‹ Gebiet hole und das ›Eigene‹ verrate: Aus dem Inneren der Nationalstaaten heraus verbinde sie sich transnational als Teil der »absoluten« Feindgruppe mit geheimen Mächten und öffne dem »wirklichen« Feind die Türen. Zugleich arbeite sie intern mittels grüner, feministischer und antirassistischer Politik an der Auflösung von Widerständen gegen den angeblichen Volkstod. Indem sie dem Feind den Vorzug vor dem angeblich natürlichen ›Eigenen‹ gibt, handelt sie »nationalmasochistisch« (Lichtmesz/Ley 2018; Sellner 2021b). Dieses antisemitisch angereicherte, geschichtsrevisionistische und verschwörungsideologische Narrativ wurde von zentralen Figuren der ›Neuen Rechten‹ wie Armin Mohler (1966) und Caspar von Schrenck-Notzing (1965) popularisiert. Aufarbeitung und Erinnerungskultur im postnationalsozialistischen Deutschland gelten ihnen als von den Alliierten orchestrierte, politisch-moralische Umerziehungsmaßnahme zur Verhinderung kollektiver Identität mit dem Ziel der Auslöschung der deutschen Bevölkerung. Daran knüpft Lichtmesz (2018b: 20) an, wenn er behauptet, »Nationalmasochismus« zeichne sich heute durch einen »pervertierten Stolz [...], der seinem Träger moralische Unantastbarkeit verspricht« aus. Verweise auf den Holocaust seien ein »quasi-theologischer Imperativ für mehr Einwanderung, Multikulturalisierung und Auflösung der ursprünglichen Staatsvölker der westlichen Nationen« (Lichtmesz 2018b: 22). Diese Einschätzung teilt der bekannte ›Identitäre‹ und eng mit dem IfS verbundene Martin Sellner: »Man könnte die Klage über die deutschen und europäischen Zustände seitenweise fortsetzen [...], die Rolle globaler Eliten und NGOs bei diesem Prozess aufdecken« (2024: 9).13 Dahinter steht eine Dekadenzerzählung (Boehnke 2019: 96): Die Akteur*innen der ZSNR symbolisieren diesen selbst herbeigeführten Niedergang, weshalb sich der extrem rechte Diskurs um ZSNR durch eine pejorative Sprache auszeichnet: Geflüchtete werden rassifiziert und entmenschlicht und die zivilgesellschaftlichen NGOs als selbstzerstörerische »absolute« Feinde markiert. So wird der Begriff der Seenotrettung häufig in Anführungszeichen gesetzt und die Akteur*innen werden als kriminelle Schlepper*innen und Menschenhändler*innen dargestellt (Kaupert 2017a; Sellner 2021a; Sommerfeld 2019). Diese verfolgten entweder wissentlich oder aus schierer Naivität eine liberale Agenda politischer, kultureller und wirtschaftlicher Eliten (Lichtmesz 2018a). Verwiesen wird außerdem auf angebliche Pull-Effekte der ZSNR (bspw. Kaupert 2017a), deren Einfluss jedoch wissenschaftlich nicht belegt ist (Cusumano/Villa 2019; Müller 2023; Rodríguez Sánchez et al. 2023). Der Verweis kann aber zur extrem rechten Radikalisierung beitragen (Cusumano 2022: 488). Den NGOs wird aufgrund ihrer Professionalisierung ein humanistisches Motiv abgesprochen; die Organisationen präsentierten sich medial als altruistisch, aber in Wirklichkeit treffe »ein Netzwerk aus gutbezahlten Geschäftsführern, Spenden-Experten und politischen Beratern mit eigener Medienabteilung die Entscheidungen«, behauptet der ›Identitäre‹ Simon Kaupert (2017a). Besonders verwerflich scheint die unterstellte Täuschungsabsicht der Organisationen. Kauperts verschwörungsideologischer Verweis auf Verantwortliche hinter den Kulissen positioniert die Rettung als bloßen Vorwand für organisierte Schlepperei. Dabei werden zwischen ZSNR und der Regierung der Ampel-Koalition direkte Verbindungen gezogen: »Sie [die Bundesregierung, Anm. LNR] bekannte sich im Wortgefecht mit Elon Musk offen zu den Millionen Euro an ›Schlepperhilfe‹, die sie an NGOs bezahlt«, behauptet Sellner (2023). Hier zeigt sich exemplarisch, dass Akteure der ZSNR nicht immer explizit benannt werden: Die Verbindung aus Migration und der Verweis auf NGOs reicht zur Feindmarkierung aus. Rettung scheint nicht notwendig, so suggeriert Kaupert (2017a), weil Migrant*innen die tödliche Gefahr selbst zu verantworten hätten – was, so der Verschwörungsvorwurf, medial verschwiegen werde: »Sie sind nicht etwa ertrunken, sondern im Kampf um den besten Platz und das knappe Wasser von anderen Migranten erdrosselt und zu Tode getreten worden. Auch diese Wahrheit hat im Wettrennen um die Spendengelder auf den Social-Media-Kanälen der humanitären Seenotretter keinen Platz«. Hier werden potentiell Schutzsuchende pauschal zu Täter*innen. Im Vorwurf zwischenmenschlicher Grausamkeit schwingt zudem die rassistische Vorstellung barbarischer ›Wilder‹ mit.

Die mit Migration verbundene gesellschaftliche Pluralisierung gilt der extremen Rechten vor dem Hintergrund einer angestrebten homogenen Gemeinschaft als existenzielle kulturelle Bedrohung. Diese beschränke sich nicht auf den deutschsprachigen Raum, sondern führe zur »Vernichtung all dessen, was bisher als Europa bekannt wäre« (Lichtmesz 2018a). Die ZSNR erscheint als kulturzersetzende Ermöglicherin eines Bevölkerungsaustauschs, indem sie den »wirklichen Feind« in Gestalt von Migrant*innen ins Land hole und den antizipierten Niedergang angeblich freiwillig und aktiv herbeiführe. Der extrem rechten Argumentation zufolge untergraben gerade die inneren und abstrakten Feinde die kollektive nationale Identität und schaffen so die Voraussetzung für die Wehrlosigkeit und Zerstörung von Volk und Kultur – und die ZSNR ist ein solcher ›Feind‹. Wenn sich der »wirkliche Feind« gegen seine Helfer*innen stellt, was sich der extrem rechten Lesart zufolge beispielsweise in islamistischen Anschlägen auf liberale Institutionen zeigt, ernten sie, was sie selbst gesät haben. So urteilte Lichtmesz (2020b) nach dem islamistischen Angriff auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo. Diese sei Teil der »Heerschar der Wühlmäuse, die letztere [die westliche Zivilisation, Anm. LNR] von innen geschwächt und unterminiert haben, sodaß [sic] sie reif wurde für die islamische Infiltration«. Die intensive Abneigung gegenüber diesen abstrakten Feinden ergibt sich aus der angeblichen politischen (Über)-Macht eines sowohl inneren als auch über der nationalen Ordnung stehenden Gegners: »[…] die weitaus gefährlicheren Feinde der Rede- und Meinungsfreiheit in der westlichen Welt sind heute keine Messer- und Lastwagendschihadisten, sondern die herrschenden politisch-medialen Eliten, globalistische Organisationen und ›Big Tech‹, die Herren der sozialen Medien und der den richtigen Weg weisenden Algorithmen« (Lichtmesz 2020b). Lichtmesz unterstellt hier, dass eine linksliberale, globalistische Meinungsdominanz politischer und gesellschaftlicher Eliten und ihrer Unterstützer*innen (darunter auch linke NGOs) ihre aufklärerischen Werte nicht ausreichend gegen einen pauschal als barbarisch dargestellten Islam verteidige.14

Entsprechend pikiert reagiert Sellner auf von der Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline mit »Team Umvolkung« bedruckte Shirts. Dabei handelt es sich um eine satirische Reaktion auf rechte Darstellungen der ZSNR als aktive Unterstützerin einer ›Umvolkung‹, d.h. eines gesteuerten Bevölkerungsaustauschs (Breher 2019). Sellner unterstellt dabei eine quasireligiöse und selbstzerstörerische Anbetung von Akteuren der ZSNR, bei der die »deutsche Willkommenspolitik« als suizidale Waffe »an die eigene Schläfe gesetzt« werde (2021a). Die kritische Affirmation des Umvolkungsbegriffs beschäftigt ihn derart, dass er diese noch drei Jahre später moniert (Sellner 2024). Nicht zufällig richtet sich die Agitation auch immer wieder gegen die Seenotretterin Carola Rackete15, deren Dreadlocks etwa der in der eng mit dem IfS verbundenen Sezession publizierende Gastautor Simon Kießling (2021) als »Afro-Look« und »Zeichen eines kulturellen Zurücksinkens« bezeichnet.16 Zum Schutz der Gemeinschaft wird eine Absonderung der angeblichen Verräter*innen von der Eigengruppe gefordert. Darin enthalten ist ein völkisch-faschistisches Wiedergeburtsnarrativ, das Gewalt als notwendige Widerstandshandlung legitimiert (Griffin 1993, 2011; Sternhell 2011, 2019). Der ausbleibende nationale Widerstand wird als größtes Risiko und Ergebnis feindlicher Agitation verstanden. Gäbe es ein homogenes nationales Selbstbewusstsein statt Dekadenz und Selbstaufgabe, so die extrem rechte Erzählung, hätte die unterstellte Invasion keine Chance auf Erfolg, da sie auf den mutigen Widerstand des ›Abendlandes‹17 träfe. Dementsprechend begeistert ist der ›identitäre‹ Publizist und Aktivist Till-Lucas Wessels nach einer ›Solidaritätsaktion‹ an der griechischen Küste von »bewaffnete[n] Zivilisten, Landwirte[n] und Anwohner[n] […], die sich zu Milizen und Bürgerwehren zusammengeschlossen haben« (2020) und freut sich über die Festnahme Asylsuchender. Den griechischen Sicherheitskräften attestiert Wessels »ein patriotisches Selbstverständnis […], wie es sich die Öffentlich-Rechtlichen in ihren kühnsten Alpträumen nicht ausmalen könnten« (ebd.: o.S.) und bezieht sich damit erneut auf die angebliche Meinungselite. Die als zum Volk zugehörig empfundenen Personen zum ›Widerstand‹ zu motivieren ist die erklärte Selbstverpflichtung der extremen Rechten. Zu diesem Zweck deutet sie gesamtgesellschaftlich etablierte Begrifflichkeiten um und dockt an bestehende Ressentiments an, wie nachfolgend verdeutlicht wird.

Das identitäre ›Demokratieverständnis‹ der extremen Rechten und die Gleichzeitigkeit von nationaler und europäischer Identität im Migrationskontext

Die internationale Vernetzung der extremen Rechten ist kein neues Phänomen. Eine grenzüberschreitende Kooperation wird dabei gerade durch die Verbindung von Rassismus und Antisemitismus legitimiert (Grumke 2002). Das Vorgehen gegen ZSNR, z.B. im Rahmen von Aktionen wie Defend Europe, wird durch die extrem rechte Darstellung der NGOs als kriminell moralisch legitimiert und als Verteidigung geltenden Rechts und der ›Demokratie‹ dargestellt (bspw. Kaupert 2017b). Damit wird narrativ an gesamtgesellschaftliche Sicherheitsdiskurse angeknüpft (Cusumano 2022: 495). In dem Wissen, dass die Deutungshoheit über positiv konnotierte Begriffe eine breite gesellschaftliche Unterstützung begünstigt (Pfahl-Traughber 2004: 73), werden diese inhaltlich umgedeutet und gegen Migration und liberale Demokratie gewendet: »Das Ziel lautet unumstößlich: der Erhalt der ethnokulturellen Identität, Kontinuität und Homogenität. Das impliziert den Erhalt von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungspluralismus etc., für die [sic] ein Volk als politischer Träger, wenn auch keine Garanten, so doch notwendige Vorbedingungen sind« (Sellner 2021b). Die extrem rechte, identitäre Demokratievorstellung verachtet Konsens und offene Meinungsbildung und unterstellt ein homogenes Volk mit überindividuellen Zielen (Pfahl-Traughber 2004: 83). Auch hier wird der Einfluss Carl Schmitts deutlich, demzufolge »jede wirkliche Demokratie […] darauf [beruht], daß [sic] nicht nur Gleiches gleich, sondern, mit unvermeidlicher Konsequenz, das Nichtgleiche nicht gleich behandelt wird« (2017a: 14f.). Dahinter steht ein ›Demokratieverständnis‹, das das Bürger*innenrecht anhand unterstellter ethnischer Zugehörigkeiten beschränkt. Schmitt traut dem homogenen Volk keine Selbstregierung zu und plädiert daher für eine autoritäre Herrschaft (Saage 1990: 99f.). Ein politisches System, das der Bevölkerung faktisch keine Kontrollmöglichkeiten bietet, wird so als ›Demokratie‹ geadelt. Staatsbürgerschaft, grundlegende Menschen- und bürgerliche Rechte können demnach nur jenen zugesprochen werden, die bereits das Volk konstituieren und nicht jenen, die von außen dazustoßen. Derartige Bezugnahmen auf den Demokratiebegriff sind unvereinbar mit liberalen Demokratievorstellungen, können sich aber auf eigene Denker beziehen, die, wie im Fall Schmitts, zudem als wichtige deutsche Intellektuelle gelten. Dies erleichtert die Anknüpfung an gesamtgesellschaftliche Ressentiments. Der identitäre Demokratiebegriff bildet die Grundlage des ›Ethnopluralismus‹, der als verbindendes Element der europäischen Rechten gilt (Globisch 2011: 203, 211). Hier wird neben der völkisch-rassistischen Ebene erneut eine antisemitische Dimension deutlich, denn in dieser nationalen Ordnung wird (nicht ausschließlich) Jüd*innen die Rolle des fundamental Anderen zugeschrieben (ebd.: 220). Diese Position verläuft quer zu nationalen Grenzen: Der »absolute« Feind tritt als Allianz aus inneren Feind*innen (bspw. innerstaatliche linke NGOs oder Feminist*innen) und über der nationalen Ordnung schwebenden Akteuren (bspw. Institutionen der Europäischen Union oder die Weltbank) in Erscheinung, denen die gemeinsame Arbeit an der Auflösung einer angeblich natürlich gewachsenen globalen Ordnung unterstellt wird.

Die Ausrufung eines »absoluten« Feindes aller Nationen erfordert die transnationale, west- und zentraleuropäische Kooperation, da nationale Feindschaften angesichts der existenziellen Bedrohung in den Hintergrund treten (Holz 2011: 200). Humanitäre und politische Argumente der ZSNR werden umgedeutet, sodass nicht mehr die Seenotrettung, sondern deren Bekämpfung zur humanitären Pflicht wird (Cusumano 2022: 486f.). Die Wahl einer nachgelagerten europäischen Identität als Bezugsrahmen ist aufgrund der extrem rechten, antiaufklärerischen Europa-Tradition (Wölk 2020) nicht überraschend. Dieser Europabezug geht mit der Ablehnung der französischen Revolution und des Universalismus und dem Bezug auf die Gegenaufklärung einher (Sternhell 2011: 25). In dieser Vorstellung ist Europa ethnopluralistisch, antiliberal und Garant vermeintlich feststehender regionaler Zugehörigkeiten, während die Europäische Union (EU) als Gegenteil all dessen markiert wird. Extrem rechte Europakonzeptionen stehen daher zumeist in scharfem Kontrast zur EU als transnationaler Akteurin. Auch wenn die EU und ihre Institutionen angesichts ihrer Verlagerung von Grenzkontrollen in internationale Gewässer, der Rückführung von durch die ZSNR geretteten Menschen in Drittstaaten und der Kriminalisierung der ZSNR (Cuttitta 2020) nicht als Partner*innen der ZSNR gelten können und Organisationen der ZSNR das europäische Grenzregime zu durchbrechen suchen (Stierl 2023), symbolisiert die EU für die extreme Rechte eine Gefahr für nationale Selbstbestimmung. Damit verbunden ist die selektive Anrufung einer europäischen Geschichte. So behauptet der ehemalige Vorsitzende des IfS, Erik Lehnert, seit der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg würden »nicht nur Deutschlands Geschicke, sondern auch die Europas von außereuropäischen Mächten bestimmt« (2020: 8). Lichtmesz betrachtet den angeblichen »Vorstoß des Islams nach Mittel- und Westeuropa durch Masseneinwanderung« als »Überlebensfrage«, durch die die osmanische Belagerung Wiens 1683 »neue Brisanz und Symbolkraft« erhalte und eine europäische Dimension habe (2020a: 85): »Aus dieser Sicht erscheint heute nicht nur Wien wie eine Festung, die nach Jahrhunderten morsch und wehrlos gegenüber raumgreifenden Invasoren geworden ist« (ebd.). Sellner fordert ein »europaweites Bewußtsein [sic] für Bevölkerungsaustausch, Grenzschutz und Remigration« (2023: o.S.). Die EU wird so zum Feindbild eines ethnopluralistischen Europas, das gemeinsam mit der ZSNR an der Abschaffung des Abendlandes arbeitet.

Dementsprechend ist zwischen einem mythischen, im extrem rechten Denken oft mit ›Abendland‹ gleichgesetzten Europa und der EU zu unterscheiden. Trotz der Anrufung einer gemeinsamen europäischen Geschichte ist nur die Zugehörigkeit zu einer einzigen Nation möglich. Diese nationale Identität wird von der Anrufung einer durch den Islam bedrohten europäischen Ideengemeinschaft ergänzt (Keskinkilic 2019: 61). So schreibt beispielsweise Erik Lehnert:

»Es gibt keine europäische Identität, so wie es auch keine Heimat Europa gibt, es sei denn, man wollte diese Wörter jeglichen Sinns berauben. Was es gibt, ist eine europäische Geschichte, die sich vor allem auf Dynastien stützen konnte, die eben wirklich europäisch waren. Demokratie und Nationalstaat haben damit ein Ende gemacht. Überlebt hat davon einzig allein die vage Idee einer europäischen Geistestradition – die systematisch zerstört wurde und weiterhin, allem Europagerede zum Trotz, zerstört wird.« (Lehnert 2022: o.S.)

Hier werden nationale Identität und europäische Zugehörigkeit historisiert, als gegenwärtig im Niedergang begriffen und zukünftig bedroht dargestellt. Die Identifikation mit einem bedrohten und zu verteidigenden Europa eint extrem rechte Akteure verschiedener Länder und führt zu gemeinsamen Aktionen, die mit einer rassistischen, differenzbetonenden Solidaritätsvorstellung einhergehen (Gebhardt 2023: 5ff.). So kooperieren Aktivisten aus Küstenländern (Wessels 2017) mit deutschsprachigen ›Identitären‹, wobei eine brüderliche Verwandtschaft über Nationen hinweg behauptet wird (Röpke 2018). Wessels etwa schreibt:

»Als wir den offenen Lastwagen passierten, hielten wir eine Griechenlandfahne aus dem Fenster – die Soldaten sahen es, reckten die Daumen nach oben und lachten [...]. In diesem kurzen Moment [...] fühlten wir eine tiefe Verbundenheit mit den Männern, die da in Uniform und mit dem Gewehr auf dem Schoß nach der Grenze fuhren: Das waren unsere Leute. Sie waren auf dem Weg an unsere Grenze um sie zu halten und wir winkten ihnen nach, wie wir unseren Brüdern nachwinken würden.« (Wessels 2020: o.S.)

In diesem Zitat verbinden sich kriegerische Männlichkeit, Heldenerzählung und Bedrohungsszenario zu einer Identifikationsfolie, die die einzelnen Nationen vor einem gemeinsamen europäischen Hintergrund eint. Die angebliche Verteidigung Europas steht auch im Zentrum öffentlichkeitswirksamer ›identitärer‹ Aktionen (Keşkekci/Nissen 2023; tagesschau 2024). Dabei knüpft die extreme Rechte an gesamtgesellschaftliche Diskurse und die gesamtgesellschaftlich weiterhin bestehende Priorität nationaler Zugehörigkeit an und adressiert zugleich innereuropäische, abstrakte Zugehörigkeitsvorstellungen zu Europa (Krawatzek et al. 2025). In der Konstruktion des Feindbildes ZSNR wird dieser, wie in den oben genannten Beispielen deutlich wurde, vorgeworfen, die ethnopluralistisch konzipierte Identität extrem rechter Europavorstellungen und das abendländische Erbe zugunsten einer liberaldemokratischen, multikulturellen Vorstellung eines Europas mit offenen Grenzen aktiv zu zerstören. Die EU dient als Kontrastfolie und wird als die Eigeninteressen der homogenen europäischen ›Völker‹ übergehende Instanz abgelehnt.

Fazit

Die Verbindung von nach innen (Akteure der ZSNR als Angehörige des Kollektivs) und nach außen (asylsuchende, rassifizierte Menschen) gerichteten Feindbildern dient der extremen Rechten als Bedrohungsszenario und Handlungsaufruf. Der von der ZSNR angeblich herbeigeführte kulturelle Niedergang durch die ›Verunreinigung‹ als homogen begriffener Nationen erscheint als Resultat von Selbsthass und ›Nationalmasochismus‹. Es wurde deutlich, dass die Erforschung extrem rechter Angriffe auf die ZSNR eine Einbeziehung von Erkenntnissen aus der Antisemitismusforschung erfordert: Da sich Rassismus gegen als homogen und konkret imaginierte ›fremde‹ Kollektive richtet, kann eine rassismuskritische Perspektive den Charakter des abstrakten, »absoluten« Feindes nicht vollends greifen (Schmitt 2017b: 87–96). Die behaupteten Feinde in den ›eigenen Reihen‹ und in globalen Organisationen lassen sich aufgrund des antisemitischen und verschwörungsideologischen Gehalts insbesondere aus Perspektive der Antisemitismusforschung herausarbeiten. Deutlich wurde daher auch die Notwendigkeit, die extrem rechte Agitation gegen die ZSNR im Kontext gesamtgesellschaftlicher Diskurse zu sehen. So ist das strategische Ziel einer Erweiterung von Sagbarkeitsgrenzen und der damit einhergehenden Normalisierung extrem rechten Gedankenguts eine Reaktion auf die grundsätzliche Veränderbarkeit gesellschaftlicher Grenzziehungen gegenüber der extremen Rechten (Klärner 2011: 142f.). Eine Schlüsselfunktion kommt dabei bewusst angerufenen gesamtgesellschaftlich anschlussfähigen sogenannten »Brückennarrativen« (Meiering/Dziri/Foroutan 2020) zu. Im Kontext der zivilen Seenotrettung wäre hier insbesondere das Schlepper-Narrativ (Cusumano 2022: 500) zu nennen. Der Verweis auf des Rechtsextremismus unverdächtige Gewährsmenschen aus einer vermeintlich bürgerlichen Mitte (bspw. Lichtmesz 2018a) dient der Selbstlegitimation und -verharmlosung. Entsprechende Narrative werden von der extremen Rechten nicht lediglich an ›passive‹ Konservative herangetragen; gesamtgesellschaftlich verbreitete Einstellungsmuster werden auch radikalisiert (Boehnke 2019: 101). Dass sich extrem rechte Narrative in ihrer Heterogenität an unterschiedliche politische Ideologien annähern können, begünstigt ihre Verbreitung. So werden konservative Motive wie Tradition, Ordnung, gesellschaftliche Ungleichheit und die überindividuelle Einbindung ins Kollektiv von extrem rechten Akteuren über die vermeintliche Gefahr eines migrationsbedingten Traditions- und eines politischen Kontrollverlusts adressiert und radikalisiert. Dabei wird eine Deutungshoheit über Begriffe wie ›Demokratie‹ beansprucht und gegen Migration mobilisiert. Die zivile Seenotrettung wird in diesem Kontext zum »Kristallisationspunkt« (siehe Mareike Gebhardt, Lena Laube und Maria Ullrich in diesem Heft; ZivDem 2022) gesamtgesellschaftlicher Debatten um Zugehörigkeit und Demokratie.

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Weiß, Volker (2017): Die autoritäre Revolte. Die neue Rechte und der Untergang des Abendlandes. Stuttgart.

Weißmann, Karlheinz (2020): Kulturbruch ’68. Die linke Revolte und ihre Folgen. 3. Aufl. Berlin.

Wessels, Till-Lucas (2017): #DefendEurope – Interview mit Simon Kaupert. Sezession im Netz vom 01.08.2017. https://sezession.de/57345/defendeurope-interview-mit-simon-kaupert [16.05.2025].

Wessels, Till-Lucas (2020): An der Grenze Europas. Sezession im Netz vom 19.03.2020. https://sezession.de/62299/an-der-grenze-europas [16.05.2025].

Wölk, Volkmar (2020): Alter Faschismus in neuen Schläuchen? In: Burschel, Friedrich (Hg.): Das faschistische Jahrhundert. Neurechte Diskurse zu Abendland, Identität, Europa und Neoliberalismus. Berlin. 165–227.

Zick, Andreas (2021): Menschenfeindlicher Rassismus und Ungleichwertigkeitszuschreibungen. In: Zick, Andreas / Küpper, Beate / Schröter, Franziska (Hg.): Die geforderte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2020/21. Bonn. 141–71.

ZivDem (2022): Zivile Seenotrettung als Kristallisationspunkt des Streits um Demokratie: Start der neuen Forschungsgruppe der Gerda Henkel Stiftung am 1. Juli 2022. Forum Internationale Wissenschaft vom 01.07.2022. https://www.fiw.uni-bonn.de/de/nachrichten/zivile-seenotrettung-als-kristallisationspunkt-des-streits-um-demokratie-neue-forschungsgruppe [16.05.2025].

Anmerkungen

1 Als Selbstbezeichnung der extremen Rechten (Bruns/Glösel/Strobl 2018; Goetz/Sedlacek/Winkler 2018) setze ich den Begriff der ›Identitären‹ in Anführungszeichen und verwende ihn als Sammelbegriff für den sich modernisiert gebenden aktivistischen Arm der extremen Rechten (Virchow/Häusler 2022: 43).  ↩︎
2 Obgleich es innerhalb der extremen Rechten aktive Frauen gibt, sind gewaltaffine Aktionen wie Defend Europe von männlichen Aktivisten dominiert. Im vorliegenden Text wird geschlechtergerechte Sprache nur verwendet, wo explizit Aktivistinnen mitbenannt werden sollen. Da die extreme Rechte mit einer biologistischen Geschlechterbinarität operiert, verwende ich im Kontext meiner Analyse ebenfalls die binäre Form, distanziere mich aber von der traditional-naturalistischen Vorstellung einer Zweigeschlechtlichkeit.  ↩︎
3 Im Mai 2024 wurde der Verein offiziell aufgelöst und in eine Unternehmensstruktur überführt. Es wird angenommen, dass damit ein mögliches Vereinsverbot verhindert werden sollte (Götschenberg/Schmidt 2024; Litschko 2024).  ↩︎
4 Der Begriff der ›Neuen Rechten‹ ist eine Eigenbezeichnung und suggeriert eine empirisch nicht haltbare Abgrenzung vom Nationalsozialismus sowie inhaltliche Mäßigung (Virchow/ Häusler 2022: 43; Weiß 2017: 12f.). Da das Verhältnis zwischen ›Neuer Rechter‹ und den ›Identitären‹ nicht restlos geklärt ist (Pfahl-Traughber 2019: 9; Weiß 2017: 30), sind die Begriffe trotz personeller Überschneidungen nicht deckungsgleich. Auch wenn der ›Neuen Rechten‹ oft eine Scharnierfunktion zugeschrieben wird (Gessenharter 2004: 33), sind Übergänge zur extremen Rechten fließend und große Teile der ›Neuen Rechten‹ dem Rechtsextremismus zuzuordnen.  ↩︎
5 Beispielsweise begreift Kutscher (2023) Antisemitismus als antijüdischen Rassismus.  ↩︎
6 Wilhelm Marr (1879) gilt mit seinem Buch Der Sieg des Judenthums über das Germanenthum als Mitbegründer des modernen, säkularisierten Antisemitismus. Antisemitismus ist dabei eine selbstbewusste Eigenbezeichnung. Eine strikte analytische Unterscheidung zwischen religiösem Antijudaismus und einem modernen, pseudowissenschaftlich begründeten Antisemitismus riskiert jedoch, Trennlinien zu suggerieren und Grauzonen zu übergehen (Longerich 2021: 13).  ↩︎
7 Die in diesem Aufsatz vorgenommene Kontrastierung von Antisemitismus und Rassismus soll nicht suggerieren, dass beides stets klar zu trennen sei. Historisch zeigt sich deren Durchdringung und Überschneidung etwa im nationalsozialistischen Rassenantisemitismus. Die konzeptionelle Abgrenzung beider -ismen muss zudem eine starke und empirisch so nicht in jedem Einzelfall nachweisbare Kohärenz der jeweiligen -ismen annehmen und kann die innere Heterogenität von Antisemitismen und Rassismen nur bedingt berücksichtigen.  ↩︎
8 So wird er im Inhaltsverzeichnis von Armin Mohlers (1972: XIV) Handbuch zur Konservativen Revolution als »herausragender, kategoriensprengender Autor« sowie als zentraler Referenzautor geführt und erhält im ›identitären‹ Handbuch Kontrakultur einen eigenen Eintrag (Müller 2017: 257ff.).  ↩︎
9 Schmitt war zwar bedeutender Rechtsgelehrter der Weimarer Republik, trat aber bereits 1933 der NSDAP bei, legitimierte als Jurist im Jahr 1934 die nationalsozialistische Ausschaltung politischer Gegner in den eigenen Reihen im Rahmen der Röhm-Morde (Schmitt 1934) und lieferte der NSDAP die juristische Legitimation ihres Handelns. Nach 1945 verzichtete er auf eine öffentliche Distanzierung, beharrte auf seine Unschuld und hielt am antisemitischen und antiliberalen Denken fest (Gross 2005; 2016).  ↩︎
10 Daher ist es bezeichnend, dass Schmitt (2017b: 96) die Entstehung der »wirklichen« Feindschaft im ersten Weltkrieg verortet und die »absolute« Feindschaft vor dem Hintergrund der atomaren Zerstörungsdrohung des Kalten Krieges diskutiert, statt sie auf die Shoah zu beziehen.  ↩︎
11 Der Antisemitismus ist zugleich national und transnational, da die verschiedenen Nationen zu Verbündeten gegen einen vermeintlichen Weltfeind werden (Holz 2011: 200). Dieses Bündnis kann nationale Feindschaften überdecken (Globisch 2011: 221).  ↩︎
12 Der Wert von Kultur schlägt im extrem rechten Denken den der Zivilisation, da letztere mit Modernisierung, Globalisierung und der Auflösung von Grenzen gleichgesetzt wird, während unter Kultur die überindividuellen Traditionen und Werte einer in einer bestimmten geografischen Region verwurzelten homogenen Gemeinschaft verstanden werden. Hier zeigen sich die Subtilität extrem rechter Metapolitik und deren sprachliche Präzision. Blickt man nämlich aus dieser Perspektive auf gesellschaftliche Diskurse, zeigt sich, was im extrem rechten Denken die wahre Katastrophe des 20. Jahrhunderts ist: Nicht etwa die vom Historiker Dan Diner (1988) als »Zivilisationsbruch« bezeichnete Shoah, sondern die durch die 68er-Bewegung vorangetriebene vermeintliche Abkehr von einer natürlich gewachsenen Kultur, gesellschaftliche Dekadenz und Selbstzerstörung – der Kulturbruch ʽ68 (Weißmann 2020).  ↩︎
13 Sellner bezieht sich dabei auf das 2017 erschienene Finis Germania von Rolf Peter Sieferle. Er zitiert diesen mit den Worten »Deutsch sein heißt, an seiner Auflösung zu arbeiten« (Sellner 2024: 9). Tatsächlich findet sich das Zitat nicht in Finis Germania, sondern im ebenfalls 2017 erschienenen Das Migrationsproblem des gleichen Autors (Sieferle 2017: 88).  ↩︎
14 Aufklärerische Errungenschaften werden von der extremen Rechten strategisch gegen den »wirklichen« Feind instrumentalisiert. Dies ist nicht mit einer substanziellen Affirmation aufklärerischer Werte zu verwechseln.  ↩︎
15 Zur vertieften Auseinandersetzung mit dem Fluchtdiskurs um Carola Rackete empfiehlt sich der Sammelband Deutsche Rettung? (Friede et al. 2022).  ↩︎
16 Eine solche Agitation gegen Frauen auf Seiten des inneren Feindes ist eng verzahnt mit Antifeminismus (Riedmiller 2023; Stögner 2017).  ↩︎
17 Die extrem rechten europäischen Identitätskonstruktionen divergieren. Die prinzipielle Augenhöhe der »wirklichen« Feindschaft zwischen ›Europa‹ und ›Islam‹ wird durch die schmittianisch geprägte Großraumvorstellung erklärbar, bei der der Islam als »raumfremde Macht« in europäisches Gebiet vorzudrängen droht (Schmitt 1995: 390). Auch in einer imperialen Weltordnung stellen Jüd*innen, Liberalismus und Globalisierung als »absoluter« Feind eine grundsätzliche Bedrohung dar, weil sie diese Raumordnung aufheben (ebd.: o.S.). Der (extrem) rechte Abendland- und Europadiskurs ist nicht deckungsgleich mit dem geografischen Europa, sondern exkludiert osteuropäische Länder. Für eine ideengeschichtliche Auseinandersetzung mit dem extrem rechten Abendland-Verständnis vgl. Korsch (2020).  ↩︎