Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht und Europarecht der Georg-August-Universität Göttingen. Der Beitrag
ist aus einer Studienarbeit im Schwerpunktbereich Internationales und Europäisches öffentliches Recht aus dem Wintersemester 2017/18 hervorgegangen.
Mit aktuellen Reformvorschlägen bereitet die europäische
Politik eine stärkere Integration der Bundeswehr in gemeinsame europäische Verteidigungsstrukturen vor. Dabei besteht ein Zielkonflikt zwischen dem wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt und den Erfordernissen einer militärischen Integration. Dahinter steht ein Legitimationsproblem, das unter der gegebenen Rechts- und Rechtsprechungslage nicht aufgelöst werden kann.