Der Autor studiert Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Zuvor studierte er Geschichte und Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und arbeitete am Lehrstuhl von Prof. Dr. Eva Schumann. Für diesen Beitrag wurde die ursprüngliche Studienarbeit im Schwerpunkt „Historische und philosophische Grundlagen des Rechts“ bei Prof. Dr. Eva Schumann gekürzt.
Dieser Beitrag befasst sich mit dem Jugendgerichtsgesetz
(JGG) von 1923 als erstem eigenständigem Jugendstrafrecht in Deutschland. Im Rahmen der strafrechtlichen Sonderbehandlung Jugendlicher konnten dabei spürbare Verbesserungen für diese erzielt werden. Dennoch wurde der angestrebte effektive Vorrang der Erziehungsmaßregel vor
der Strafsanktion nicht konsequent verwirklicht.