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Aufsätze

Bd. 1 Nr. 1 (2018): Göttinger Rechtszeitschrift

Das Jugendgerichtsgesetz von 1923

  • Karsten Gies
DOI
https://doi.org/10.55053/2018-1-1-1149
Veröffentlicht
17.12.2018

Abstract

Dieser Beitrag befasst sich mit dem Jugendgerichtsgesetz
(JGG) von 1923 als erstem eigenständigem Jugendstrafrecht in Deutschland. Im Rahmen der strafrechtlichen Sonderbehandlung Jugendlicher konnten dabei spürbare Verbesserungen für diese erzielt werden. Dennoch wurde der angestrebte effektive Vorrang der Erziehungsmaßregel vor
der Strafsanktion nicht konsequent verwirklicht.