Rabea Buskotte studiert Rechtswissenschaften an der Georg-
August-Universität Göttingen und arbeitet als studentische Hilfskraft
am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Dr. h. c. Volker Lipp. Der Beitrag ist aus einer Studienarbeit im Wintersemester 2018/19 hervorgegangen.
Der Beitrag befasst sich mit dem am 1. 7. 2018 in Kraft getretenen Gesetz zur Regelung des sich aus Art. 2 I i. V. m.
Art. 1 I GG ergebenden Rechts auf Kenntnis der Abstammung eines mittels Samenspende gezeugten Kindes. Ziel des Gesetzes ist es, dieses Recht zu stärken. Der Beitrag schaut auf die Umsetzung dieses Ziels.