Das BVerwG und die Küken – vermeintliche Alternativlosigkeit als vorübergehend vernünftiger Grund: Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. 6. 2019 – BVerwG 3 C 28.16
Juliane Hendorf ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Mann.
In Deutschland werden jährlich über 45 Mio. männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet, weil sie für die Eierindustrie ungeeignet sind und ihre Aufzucht für die Fleischproduktion ebenfalls nicht lukrativ wäre. Das BVerwG hatte nun über die Rechtmäßigkeit eines Verbots dieser Praxis zu entscheiden.