Max Wrobel ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bettina Weißer am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität zu Köln. Die Arbeit wurde im Rahmen des Seminars »NS-Gedankengut im Strafrecht – Relikt oder Renaissance?« bei Prof. Dr. Dr. h. c. Kai Ambos (Universität Göttingen) als Seminararbeit verfasst.
Der Beitrag befasst sich mit dem, aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden, kriminalwissenschaftlichen Programm des Willensstrafrechts aus dem Laboratorium Roland Freislers. Auf den ersten Blick ein Relikt ideologischer Umgestaltung des Rechts. Oder hat das Thema nichts von seiner zeitlosen Relevanz eingebüßt und gibt es doch moderne Ausläufer?