Katharina Hundertmark ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Thomas Mann an der Georg-August-Universität Göttingen.
Das Jurastudium erfordert ohne jeden Zweifel die Aneignung einer Fülle von materiellem Wissen, sodass sich viele Studierende fragen mögen: »Wozu auch noch juristische Methodenlehre?«. 1 Allerdings setzt das Bestehen der Ersten Prüfung 2 gem. § 2 I 3 NJAG neben der Anwendung des materiellen Wissens auch voraus, dass die erforderlichen Kenntnisse über die rechtswissenschaftlichen Methoden vorhanden sind. In der am Lehrstuhl Prof. Dr. Mann neu gegründeten Juristischen Klausurenklinik haben Studierende die Möglichkeit, einzelne Klausuren, die nicht erfolgreich waren, einer methodischen Betrachtung durch erfahrene wissenschaftliche Mitarbeiterinnen zuzuführen. Diese analysieren die Klausuren unter methodischen Gesichtspunkten und besprechen sie dann in einem Einzelgespräch.