Lea Gottschalk studiert Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und arbeitet als studentische Hilfskraft am Institut für Landwirtschaftsrecht bei Prof. Dr. José Martinez. Die vorliegende Abschlussklausur wurde im Grundkurs I im Bürgerlichen Recht von Prof. Dr. Inge Hanewinkel an der Georg-August-Universität Göttingen gestellt.
In der hier besprochenen Klausur werden exemplarische Standardprobleme einer Klausur im Grundkurs I im Bürgerlichen Recht aus dem Bereich des BGB AT (Abgabe und Zugang von Willenserklärungen sowie Stellvertretung) und ein etwas anspruchsvolleres Problem im Deliktsrecht (Ersatz von nicht angefallenen Heilbehandlungskosten) vorgestellt. Der Beitrag enthält eine Originalklausur, die mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen wurde, nebst Korrekturanmerkungen, die es Studienanfängern ermöglichen soll, die Kriterien einer Beurteilung im Juristischen Studium zu verstehen und einzuschätzen.