Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Claudio Franzius an der Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht der Universität Bremen. Der Beitrag beruht auf einer Arbeit, die der Autor im »Seminar zum Sicherheitsrecht – Verfassungsschutzrecht und Polizeirecht im Vergleich« im Wintersemester 2019/20 bei PD Dr. Carsten Kremer geschrieben hat.
Gegenstand des Beitrags ist die Frage, ob die gegenwärtige
Rechtslage eine hinreichende Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz durch die Presse gewährleistet. Im Zentrum stehen dabei vor allem verfassungsrechtliche Themen: Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auseinander, das den Ländern seit 2013 die Gesetzgebungskompetenz für einen Auskunftsanspruch der Presse gegen Behörden des Bundes abspricht, dafür aber richterrechtlich einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch der Presse aus Art. 5 I 2 GG entwickelt hat. Der Beitrag beantwortet letztlich die Frage, ob vor diesem Hintergrund ein Bedürfnis nach bundesgesetzgeberischer Tätigkeit besteht, um eine Kontrolle des Bundesverfassungsschutzes durch die Presse sicherzustellen.