Der Autor studiert Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Der Beitrag ging aus einer im Seminar »NS-Gedankengut im Strafrecht – Relikt oder Renaissance« im Sommersemester 2019 verfassten Seminararbeit hervor. Der Autor dankt Prof. Dr. Dr. h. c. Kai Ambos, Richter am Kosovo Sondertribunal für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung sowie Juliane Hendorf für wertvolle Anmerkungen.
In welchem Verhältnis Recht und Moral im NS-Strafrecht
standen, wie dieses Verhältnis im heutigen Strafrecht fortwirkt und inwieweit hierdurch Konflikte mit dem Grundgesetz entstehen können, wird anhand der §§ 211, 240 II StGB untersucht.