Der Autor studiert Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Die Semesterabschlussklausur wurde im Grundkurs II im Bürgerlichen Recht an der Georg-August-Universität von Prof. Dr. Barbara Veit im Sommersemester 2017 gestellt.
Die hier besprochene Anfängerklausur stellt eine Kombination aus Problemen des Allgemeinen Schuldrechts (konkretisierte Gattungsschuld, Unmöglichkeit, Annahmeverzug) und einer Abwandlung des vom BGH 1971 entschiedenen Flugreisefalls dar.