Versammeln für den Abstand - Versammlungsfreiheit im Gefüge der pandemiebedingten Freiheitseinschränkungen: Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht
Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht von Prof. Dr. Frank Schorkopf an der Georg-August-Universität Göttingen. Der Beitrag ist aus der Konzeption der Zwischenprüfungsklausur im Anschluss an die Vorlesung Staatsrecht II im Wintersemester 2020/2021 am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht hervorgegangen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde sie als digitale Open-Book-Klausur bearbeitet. Der Notendurchschnitt betrug 6,0 Punkte bei einer Nichterfolgsquote von 23 Prozent. Dank schuldet der Autor dem Lehrstuhlinhaber Professor Frank Schorkopf und seinen Kolleginnen und Kollegen Dr. Ferdinand Weber, Maria Fried und Jonas Tafel. Verbliebene Unvollkommenheiten verantwortet der Autor.
Im Mittelpunkt der Fallbearbeitung steht die Versammlungsfreiheit im Gefüge der pandemiebedingten Freiheitseinschränkungen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Klausur, die die Verfassungsmäßigkeit einer Maßnahme auf der Rechtsgrundlage der §§ 28, 31 IfSG i.V.m. einer fiktiven Landes-Coronavirus-Verordnung zum Gegenstand hat. Dabei werden die Ebenen der Normsetzung und -anwendung in den Blick genommen. Die spezielle Vorschrift des § 28a IfSG und die sunset-Vorschrift des § 28b IfSG (»Bundesnotbremse«) bleiben außer Betracht.