Der Autor Hirsch ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Uwe Murmann an der Georg-August-Universität Göttingen. Die Klausur wurde von Dr. Dr. Philipp-Alexander Hirsch in der Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2021/21 gestellt.
Die nachfolgende Klausur wurde im WS 2020/21 in der
Fortgeschrittenenübung im Strafrecht an der Georg-August-
Universität Göttingen gestellt. Die Klausur beschäftigt sich
weitestgehend mit »klassischen« Problemen der Urkunds- und Vermögensdelikte. Allerdings haben Prüflinge mit Urkundsdelikten (insb. dem eher unbekannten § 269 StGB) erfahrungsgemäß Probleme. Hinzu kommt eine nicht sofort ersichtliche Konstellation einer mittelbaren Täterschaft und eine nicht zum »Standardwissen« dazugehörende prozessuale Zusatzfrage. Maßgebliches Bewertungskriterium war primär die inhaltliche Richtigkeit bzw. Vertretbarkeit der gefundenen Lösung. Daneben galt ein besonderes Augenmerk dem juristischen und sprachlichen Stil der Bearbeitung und der Argumentationsführung. Die angesichts dessen insgesamt als »mittelschwer« zu qualifizierende Klausur ist recht ordentlich ausgefallen: die Misserfolgsquote lag bei 26 % bei einer durchschnittlich erreichten Punktzahl von 6,1 Punkten. Die vorliegende Bearbeitung wurde mit 13 Punkten bewertet und konnte insbesondere im materiell-rechtlichen Teil der Klausur überzeugen.