Der Autor studierte bis zum Herbst 2021 Rechtswissenschaften für Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium (LL.M.) an der Georg-August-Universität Göttingen und zuvor Rechtswissenschaften an der Universität Ankara. Der Beitrag ging aus einer Hausarbeit im Rahmen der Vorlesung »Römische Geschichte I (Rechtsgeschichte der Antike)« bei Prof. Dr. Inge Hanewinkel und Dr. Nikolaus Linder hervor. Sein herzlicher Dank gilt Dr. Nikolaus Linder für dessen wertvolle Anmerkungen.
Ius ist ein eigenrömischer, juristisch-technischer Begriff und eines der am häufigsten benutzten Wörter in der römischen Rechtsgeschichte. Die Ziele dieses Aufsatzes sind es, Bedeutungsschichten des ius-Begriffs im römischen Recht zu erklären, die Rolle des Prätors in der Entwicklung des ius festzustellen, diese Ebenen mit heutigen Begriffen zu be- oder umschreiben und herauszufinden, welchen heutigen rechtswissenschaftlichen (Unter-)Disziplinen sie zugeordnet werden können.