Die Autorin hat an der Georg-August-Universität Göttingen ihre Schwerpunktbereichsprüfung absolviert und ist momentan Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach. Der Beitrag wurde als Seminararbeit im Seminar zum Allgemeinen Teil des Strafrechts sowie zum Wirtschaftsund Steuerstrafrecht bei Prof. Dr. Murmann im Wintersemster 2020/2021 verfasst.
Dieser Beitrag setzt sich mit der Problematik und Diskussion um die Risikoerhöhungslehre als eines der meist diskutierten Themen im Rahmen der strafrechtlichen Zurechnung auseinander.
Dabei wird untersucht, welche Anforderungen an die strafrechtliche Zurechnung von Erfolgen zu stellen sind.