Der Autorin ist Studentin der Rechtswissenschaften im 6. Semester an der Georg-August-Universität Göttingen. Die Fallbearbeitung ist Ergebnis der Semesterabschlussklausur der Vorlesung Strafprozessrecht, welche im Sommersemester 2021 von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos gelesen wurde.
Der Beitrag beschäftigt sich mit klassischen Problemen der
Verwertbarkeit von Beweisen im Strafprozess. Im Fokus stehen die Frage der Zulässigkeit von legendierten Kontrollen als doppelfunktionale Maßnahmen sowie die Verwertbarkeit von durch Täuschung erlangten Täteraussagen.