Das Instrument des tarifdispositiven Gesetzesrechts erhält in der breiten Öffentlichkeit wenig Aufmerksamkeit, obwohl der Gesetzgeber den Sozialpartnern damit weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet und auch einen Teil seines Schutzauftrags an diese delegiert. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob tarifdispositives Gesetzesrecht vor diesem und dem Hintergrund einer immer schwächer werdenden Tarifautonomie ein noch zeitgemäßes und funktionierendes Instrument zur Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen darstellt.