Mit der Novelle des § 5a DRiG ist die Beschäftigung mit dem (Un)Recht des Nationalsozialismus und der SED-Herrschaft zu einem integralen Bestandteil der juristischen (Pflichtfach-)Ausbildung aufgewertet worden. Ziel ist dabei gerade auch, Studentinnen und Studenten zur kritischen Reflexion des Rechts und zum selbstbewussten Eintreten für die »Wertordnung des Grundgesetzes« zu befähigen. In dem Beitrag wird der Frage nachgegangen, durch welche Lehrformate diesem Anforderungsprofil Rechnung getragen werden kann und für eine generelle Aufwertung der Grundlagenfächer in der juristischen Ausbildung plädiert.