Sowohl die nationalsozialistische Strafrechtslehre mit ihrem Willensstrafrecht als auch Stimmen der in der zeitgenössischen Moralphilosophie geführten Moral Luck Debatte drängen auf eine möglichst weitgehende Subjektivierung strafrechtlich zu verantwortenden Unrechts. Der Beitrag stellt die unterschiedlichen Wege, auf denen beide zu diesem selben Ergebnis gelangen, gegenüber und versucht anhand dessen zu zeigen, warum sich eine Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht auch für zukünftige Jurist:innen lohnt.