Den Fokus weniger auf die Tatschuld, sondern mehr auf die „Lebensführung“ und die Persönlichkeit des Täters zu legen, wird seit langem in der deutschen Strafrechtswissenschaft diskutiert. In diesem Beitrag sollen zwei Konzepte einer solchen „Lebensführungsschuld“ dargestellt und im Kontext der Berücksichtigung einer „Lebensleistung“ in der deutschen Rechtsprechung untersucht werden.