§ 5a II DRiG fordert in seiner Neufassung, dass die Vermittlung des Pflichtfachstoffes der juristischen Ausbildung in Auseinandersetzung mit u.a dem Unrecht des Nationalsozialismus erfolgen soll. Dieser Beitrag will zeigen, dass sich dabei nicht nur der Blick auf das materiellen Unrecht lohnt, sondern auch die Auseinandersetzung mit der juristische Ausbildung selbst viele wertvolle Lektionen bereithalten kann. Besonders anschaulich zeigt das die sog. 'Eckhardtsche Studienordnung', da diese nicht nur auf eine Neuordnung der Studieninhalte abzielte, sondern vielmehr auf eine tiefgreifende Umwälzung des Rechts.