Die Hausarbeit behandelte schwerpunktmäßig verwaltungsrechtliche Fragestellungen. Sie forderte von den Kandidatinnen und Kandidaten, sich mit einer weniger vertrauten Fallkonstellation aus dem Friedhofsrecht auseinanderzusetzen, in der eine eigene und freie Argumentation im Mittelpunkt stand. Letztlich folgt eine Fallfrage zu den europäischen Grundfreiheiten, welche zum klassichen (examensrelevanten) europarechtlichen Repertoire gehört.