1847 erklärte der preußische Staatsanwalt Julius Hermann v. Kirchmann die Jurisprudenz als Wissenschaft für wertlos. Der Beitrag erläutert nicht nur seine Beweggründe sowie die Reaktion der derart herabgewürdigten Rechtswissenschaft, sondern macht Kirchmanns Kritik auch für eine Reflexion über die heutige Rechtswissenschaft und ihr Studium fruchtbar.